Fördermittel zur Sicherung von Räumen

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Fördermittel zur Sicherung von Räumen für gemeinwohlorientierte Angebote von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Sie interessieren sich für Förderkriterien, Formulare zur Antragstellung und für Verwendungsnachweise zu Fördermitteln zur Sicherung von Räumen von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften?

Die Abgabefrist für Anträge ist der 31.08.2023.

Alle Infos zu diesen Fördermitteln gibt es auf der Website der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.