Fördermittel zur Sicherung von Räumen für gemeinwohlorientierte Angebote von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Sie interessieren sich für Förderkriterien, Formulare zur Antragstellung und für Verwendungsnachweise zu Fördermitteln zur Sicherung von Räumen von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften?
Die Abgabefrist für Anträge ist der 31.08.2023.
Alle Infos zu diesen Fördermitteln gibt es auf der Website der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.